34. ist der Ansicht, dass es für schwächere Marktteilnehmer, insbesondere für Landwirte und Lieferanten, oftmals schwierig ist, sich über unlautere Handelspraktiken zu beschweren, und hebt in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle von Verbänden herv
or, die in der Lage sein sollten, solche Beschwerden für diese schwächeren Marktteilnehmer einzulegen, ersucht die Kommission, zu untersuchen, o
b Bedarf an und die Möglichkeit einer Beschwerde- oder Schiedsstelle besteht, die befugt sein sollte, bei
...[+++] nachweislich unlauteren Handelspraktiken von Amts wegen Maßnahmen zu ergreifen;