„Lokomotive“ ein Eisenbahnfahrzeug, das dafür ausgelegt ist, entwed
er unmittelbar über seine eigenen Räder oder mittelbar über die Räder anderer Eisenbahnfahrzeuge die Antriebsleistung für den
eigenen Vortrieb und den anderer Eisenbahnfahrzeuge bereitzustellen, die dafür ausgelegt sind, Güter, Fahrgäste und andere Ausrü
stung zu befördern, selbst aber weder dafür ausgelegt noch dazu bestimmt ist, Güter oder Fahrgäste außer dem Bedienungspersonal der Lok
...[+++]omotive zu befördern.