- dem Arbeitnehmer, der auf beständige Weise als Handelsvertreter eingestellt worden ist, dessen Arbeitsvertrag nac
h einer einjährigen Beschäftigung vom Arbeitgeber ohne schwerwiegenden Grund oder von ihm selbst aus schwerwiegendem Grund beend
et wird und der für seinen Arbeitgeber neue Kunden geworben hat, die er nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegen seinen Willen nicht mehr in Wert setzen kann und dadurch einen Nachteil erleidet, das Recht auf eine Ausgleichsabfindung gewährt wird, wobei seinem Arbeitgeber die Verpflichtu
...[+++]ng auferlegt wird, eine solche Abfindung zu zahlen;