Jedenfalls waren die Rechtsvorschriften über Visa und Aufen
thaltsgenehmigungen sehr unterschiedlich, und ihr rechtlicher Wert unterschied sich stark: Ein Teil stützte sich auf das
Gemeinschaftsrecht (hinsichtlich der Visagestaltung und der Liste der Länder, deren Bürger Visa beantragen mussten, um in die EU einzureisen), und ein anderer Teil hatte als Grundlage die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, genannt "Schengen", (hinsichtlich der Bedingungen für die Visaerteilung, den Stellen, die sie erteilen können und der Dokumente, in die d
...[+++]as Visum eingetragen werden kann, sowie der Grenzkontrollen).