Frankreich, Spanien und Portugal beabsichtigen nach eigenen Angaben, den Straftatbestand der Geldwäsche, der bisher auf den Drogenhandel beschränkt ist, in Kürze auch auf das Waschen der Erlöse aus anderen Straftaten auszudehnen. Außer Luxemburg und Portuga
l fassen alle zwölf Mitgliedstaaten ihre Umsetzungsmaßnahmen weiter als in der Richtlinie vorgesehen, indem sie das Waschen der Erlöse nicht nur aus dem Drogenhandel, sondern auch aus anderen Straf
taten verbieten. In sechs Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Irland, Italien, Nie
...[+++]derlande und Vereinigtes Königreich) ist das Waschen der Erlöse aus allen kriminellen Aktivitäten und in drei Mitgliedstaaten aus einer breiten Palette von Straftaten untersagt: Belgien (einschließlich des Handels mit und der Verwendung von verbotenen Hormonen), Frankreich und Spanien.