Eine Person, die weder durch ein Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts, ein Zeugnis des zweiten Jahres der dritten Stufe des Sekundarunt
errichts, noch über einen Nachweis der Stufe B1 oder einen
Nachweis von Selor unter Beweis stellen kann, dass Niederländisch die Familiensprache ist, kann den
Nachweis erbringen durch Vorlegen von Bescheinigungen, in denen erklärt wird, dass sie während neun J
ahren als regulärer Schüler am Primar- und Sekundarunterricht in niederländisc
...[+++]her Sprache teilgenommen hat.