Der Gerichtshof stellt jedoch fest, das
s die ITF im Rahmen ihrer Politik des Kampfes gegen Billigflaggen, wenn sie von einem ihrer Mitglieder darum ersucht wird, gehalten ist, gegen den wirtschaftlichen Eigentümer eines Schiffes, das in einem anderen Staat als dem registriert ist, dessen Staatsangehörigkeit dieser Eigentümer besitzt, eine Solidaritätsmaßnahme unabhängig von der Frage einzuleiten, ob die Ausübung der Niederlassungsfreiheit durc
h diesen Eigentümer schädliche Auswirkungen auf die Arbeitsplätze oder die Arbeitsbedingungen
...[+++] seiner Arbeitnehmer haben kann.