Es kann zwar angenommen werden, dass den Vertragspartnern
des Unternehmens in Schwierigkeiten die notwendigen Garantien geboten werden müssen, um ihnen einen Anreiz zu bieten, mit diesem Unternehmen vertragliche Beziehungen zu unterhalten, doch ein
e solche Sicherheit darf nicht gegenüber der Mehrwertsteuerverwaltung geboten werden, die mit dem betreffenden Unternehmen keine solchen vertraglichen Beziehungen unterhält, sondern ihm gegenüber Steuerforderungen besitzt, die zwar mit Handelstransaktionen zusammenhängen können, jedoch infol
...[+++]ge der bloßen Anwendung des Gesetzes automatisch gelten.