Geeignete Anpassungsmaßnahmen: Die Niederlande haben sich verpflichtet, in Fällen, in denen eine Bank, die ihre Verbindlichkeiten nicht bedienen konnte, eine Garantie in Anspruch genommen hat und keine rasche Rückzahlung erfolgt, umgehend einen Sanierungsplan bei der Kommission gemäß den Vorschriften über staatliche Beihilfen zur Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten anzumelden (siehe MEMO/04/172).
Dit plan moet voldoen aan de regels inzake staatssteun voor herstructurering van ondernemingen in moeilijkheden (zie MEMO/04/172).