21. weist darauf hin, dass es unbedingt erforderlich ist, dass die Union über rasche Mechanismen verfügt, um zwischen den Asylbewerbern unterscheiden zu können, und zwar einerseits zwischen denen, die tatsächlich
des internationalen Schutzes bedürfen, und andererseits den Wirtschaftsmigranten, und dass diese Verfahren voll und ganz mit internationalen Verpflichtungen vereinbar sein müssen; hebt hervor, dass Personen, die des internationalen Schutzes
bedürfen, Zugang zum Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben müssen, und dass dieser mit den Maßnahmen zur Kontrolle der Außengre
nzen verei ...[+++]nbar sein sollte;