Wenn ein hinreichender Verdacht dafür vorliegt , dass Tiere oder Erzeugnisse ein Risiko bergen können, unternimmt die zuständig
e Behörde geeignete Schritte zur Information der Öffentlichkeit über die Art des Risikos und
die Maßnahmen, die getroffen werden oder werden sollen, um dem Risiko vorzubeugen oder zu begegnen; dabei
werden die Art , der Schweregrad und das Ausmaß dieses Risikos sowie das Interesse der Öffentlichkeit, informiert zu
werden, berü
...[+++]cksichtigt .