C. in
der Erwägung, dass schon seit einiger Zeit in Venezuela gewalttätige und unkontrollierte bewaffnete Gruppen („colectivos“), die auf der
Seite der Regierung stehen, i
hr Unwesen treiben, ohne strafrechtlich belangt zu werden; in der Erwägung, dass die Opposition diesen Gruppen vorwirft, sie hätten während der friedlichen Demonstrationen zu Gewalt aufgewiegelt, was zu Toten und einigen Verletzten geführt habe; in der Erwägung, dass die venezolanis
...[+++]che Regierung diese Vorkommnisse noch nicht aufgeklärt oder vollständig untersucht hat;