Die Kriterien, von denen die Hochschulbehörde diese Zustimmung abhängig mache, seien nicht festgelegt, und die ge
genwärtige Realität laufe darauf hinaus, dass diese Zustimmung nie erteilt werde, so dass viele
Personalmitglieder schon mit einer radikalen Weigerung konfrontiert worden seien, nachdem sie in der Hoffnung, die « normale » Gehaltsskala zu erhalten, schon unwiderrufliche Verpflichtungen eingegangen seien, indem sie auf die Kumulierungsregelung von Artikel 150 (die sog. « kunstbezogene Kumulierung ») verz
...[+++]ichtet hätten.