12. unterstützt die Kriti
k des Rechnungshofs bezüglich der Unterstützung für das Wahlverfahren; stellt fest, dass innerhalb der OSZE Diskussionen zur Klärung ihrer internationalen Rechtsfähigkeit stattfinden und dass diese abgeschlossen werden müssen, bevor eine langfristige Vereinbarung wie zum Beispiel ein Rahmenabkommen zwischen der OSZE und der Kommission unterzeichnet werden kann; stellt fest, dass künftige vertragliche Beziehungen zwischen der Kommission und dem OHR nach dem neuen, von der Kommission ausgearbeiteten Modellvertrag für internationale Organisationen abgeschlossen werden; ersucht die Kommission, nach den Wahlen vom
...[+++]11. November 2000 in Bosnien-Herzegowina einen Evaluierungsbericht über die Erfahrungen mit der Organisation und Finanzierung aller seit 1996 abgehaltenen Wahlen auszuarbeiten, daraus die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen und die Ergebnisse dieses Berichts dem Europäischen Parlament zu übermitteln;