In seinem jüngst angenommenen Bericht gel
angt der Hof zu der Schlussfolgerung, dass die Ziele dieser Regelung nicht konkret, messbar, sachgerecht und er
reichbar festgelegt wurden und dass viele Verpflichtungen auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe nur der Form nach bestehen, sodass kaum damit zu rechnen ist, dass sie zu den er
warteten Änderungen führen, sei es nun zu einer Verringerung des Umfangs der Zahlungen oder zu ei
...[+++]ner Änderung der Wirtschaftsweisen.