Wie wir wissen, ist es Staatsangehörigen von Drittstaaten mit Langzeitvisa, wie z. B. Studenten, die eine Studienreise in einen anderen Mitgliedstaat machen möchten, Wissenschaftlern, Dozenten, Verwandten von Staatsangehörigen von Drittstaaten und Bürgerinnen und Bürgern der EU, gemäß des gegenwärtig existierenden Gemeinschaftsrechts zu diesem Zeitpunkt nicht erlaubt, während ihres Aufenthalts andere
Mitgliedstaaten zu bereisen oder im Rahmen ihrer Rückkehr in ihre Herkunftsländer durch andere Mitgliedstaaten zu reisen, ein
e Situation, die im Schengener Abkommen ...[+++] nicht vorgesehen ist.