In Erwägungsgrund 58 der Ausdehnungsentscheidung nahm die Kommission positiv zur Kenntnis, dass BankCo durch die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagenen Maßnahmen eine rent
able Bank zu werden scheint und das Risiko von Liquiditätsengpässen, wie sie bei N
R aufgetreten sind, nicht besteht. Gleichzeitig stellte sie jedoch fest, dass kein Geschäftsplan vorgelegt wurde, der die mittel- und langfristige Entwicklung von BankCo zu einem rentablen Institut aufzeigt, und dass die Rent
abilität von BankCo ...[+++]somit nicht nachgewiesen werden konnte.