« Um Anspruch auf die in Artikel 15 erwähnte Dotation erheben zu können, muss
jede Partei in ihre Satzung oder in ihr Programm eine Bestimmung aufnehmen, durch die sie sich verpflichtet, in ihrer po
litischen Tätigkeit zumindest die Rechte und Freiheiten zu respektieren, die durch die Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, gebilligt durch das Gesetz vom 13. Mai 1955, und durch die in Belgien gültigen Zusatzprotokolle zu dieser Konvention garantiert werden, und dafür zu so
...[+++]rgen, dass die verschiedenen Komponenten und gewählten Mandatsinhaber der Partei diese Rechte und Freiheiten respektieren ».