Dass die Agrarflächen den Landwirten in keinem Fall alle unmittelbar bei Beginn der Abbautätigkeit entzogen werden; dass die betroffenen Landwirte nach und nach bei dem Voranschreiten der Abbaufronten informiert werden, und dass eine Koordinierung zwischen ihrer Betriebstätigkeit un
d der Tätigkeit des Sandgrube organisiert wird; dass diese Koordinierung im Rahmen eines Begleitausschusses stattfinden kann, dessen Einführung durch vorliegenden Erlass im Rahmen der Globalgenehmigung vorgesehen wird, die anschliessend an diese Revision des Sektorenplans erteilt würde, dies in Übereinstimmung mit Artikel D.29-26 des Buches I des Umweltgeset
...[+++]zbuches.