in der Erwägung, dass die Union mit einer geme
insamen Position im internationalen Währungssystem sowie in
den internationalen Finanzinstitutionen und Foren vertreten sein muss; in der Erwägung, dass dem Geist des AEUV entsprechend der Rat das Europäische Parlament konsultieren muss, bevor er eine Entscheidung gemäß Artikel 138 AEUV trifft, und die Zustimmung des Parlaments benötigt, bevor gemeinsame Standpunkte verabschiedet werden, die Bereiche abdecken, für die intern d
...[+++]as ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt,