Sie enthält ferner vorübergehende Vorschriften übe
r die Entgelte, die Roaminganbieter für die Erbringung von regulierten Roamingdiensten für innerhalb der Union abgehende und ankommende Sprachtelefonanrufe und SMS-Nachrichten sowie für paketvermittelte Datenkommunikationsdienste, die von Roamingkunden in einem Mobilfunknetz innerhalb der Un
ion genutzt werden, berechnen dürfen. Sie gilt sowohl für die Entgelte, die die Netzbetreiber auf der Großkundenebene abrechnen, als auch für Entgelte, die
die Roaminganbieter ...[+++]ihren Endkunden in Rechnung stellen.