Wenn die EU nicht tätig geworden ist oder die Kommission entschieden hat, keine restriktiven Maßnahmen au
f der Grundlage der Risikobewertung einer neuen psychoaktiven Substanz
durch die EBDD zu erlassen, können einzelne Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet
Beschränkungen der Bereitstellung der neuen psychoaktiven Substanz auf dem Markt für Verbraucher aufrechterhalten oder einführen. Der legale Handel in der Industrie oder Human- und Tierarzneimittel, für die eine Genehm
...[+++]igung für das Inverkehrbringen erteilt wurde, werden davon nicht betroffen.