Im Juni 2003 überarbeitete d
ie Financial Action Task Force (nachstehend „FATF“) ihre Empfehlungen, um auch die Terr
orismusfinanzierung abzudecken, und formulierte detailliertere Anforderungen hinsichtlich der Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität, der Fälle, in denen ei
n höheres Geldwäscherisiko verstärkte Maßnahmen rechtfertigen kann sowie der Fälle, in denen ein geringeres Risiko weniger strenge Kontrollen rechtfertige
...[+++]n kann.