30. ist sich der Tatsache bewusst, dass
Informationen über Risiken und Nutzen der Öffentlichkeit klarer und transparenter kommuniziert werden müssen; hebt hervor, dass es unmittelbar nach der Evaluierung der gesundheitlichen Bedrohung darum geht, die Bürger umfassend zu
informieren; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Mitgliedstaaten in Bezug auf den
Informationsgehalt der Botschaft (Art des Virus, Art der Risiken, beste Form der Vorsorge sowie Risiken und Nutzen der Vorsorge- und
Therapiem ...[+++]aßnahmen) eine einheitliche Linie verfolgen müssen;