In der Erwägung, dass ein Beschwerdeführer der Ansicht ist, dass
die Eintragung des neuen Gebiets im Sektorenplan als Auswirkung haben wird, ein Schloss zu sprengen,
und zwar dasjenige einer physischen, deutlich identifizierbaren Grenze, und der Eintragung von neuen, zu Wohnzwecken bes
timmten Gebieten in Richtung Ophain-Bois-Seigneur-Isaac den Weg zu bahnen, wo doch das kommunale Strukturschema an dieser Stelle die Beibehaltung des
...[+++] Agrargebiets vorsieht;