Durch diese Richtlinie sollten weder Fluggesellschaften oder Wirtschaftsteilnehmer, die keine Verkeh
rsunternehmer sind, dazu verpflichtet werden, weitere Fluggastdaten zu erheben oder vorzuhalten, noch sollte von den Fluggästen verlangt werden, dass sie neben
den Daten, die die Fluggesellschaften und Wirtschaftsteilnehmer, die keine Verkehrsunternehmer sind, bereits von ihnen erhalten, noch
...[+++] zusätzliche Daten bereitstellen.