In der Erwägung, dass in dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Mai 2004 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, durch
den die Europäische Richtlinie 2002/49/EG umgesetzt wird, nach der Erstellung einer Lärmkarte die schrittweise Durchführung von Aktionsplänen auf der Grundlage der Ergebnisse der Letzteren vorgesehen ist, um d
en Umgebungslärm so weit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmass der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltq
...[+++]ualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist;