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n der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember
2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, ist vorgeschrieben, dass Personen, die 5 % der Stimmrechte in einem börsennotierten Unternehmen kontrollieren, dies offenleg
en sollten, denn es liegt unter anderem im Interesse der Anleger zu erfahren, wie sich die Stimmrechtsstruktur eines solchen Unternehme
...[+++]ns ändert.