Nach Auffassung der Kommission handelt es sich dabei um ein wichtiges Anliegen, das angegangen werden muss, indem unmissverständlich klar gestellt wird, dass Aktionäre (bis zur Höhe ihrer Anlage) und Gläubiger (mit Ausnahme derjenigen, die durch das Einlagensicherungssystem abgedeckt sind) die Ersten zu sein haben, die mit den Folgen einer Bankeninsolvenz konfrontie
rt werden, und dass Rettungsfonds nicht als Versi
cherung zur Rettung oder Sanierung notleidender Banken , sondern zur Erleichteru
ng einer geordneten ...[+++]Abwicklung der Liquidation zu nutzen sind.