Die Mitgliedstaaten können völlig frei darüber entscheiden, inwieweit sie sich auf staatliche Renten stützen (wie Umlageverfahren, bei denen die laufenden Beiträge der Erwerbsbevölkerung zur Finanzi
erung der laufenden Rentenzahlungen dienen) oder Rentensysteme nach dem Kapitaldeckungsverfahren fördern wollen. Die Mitgliedstaaten müssen darüber entscheiden, wie sie sich der Herausforderung stellen, ihre Rentensysteme so anzupassen, dass diese das Problem der Alterung der Bevölkerung und der verhältnismäßigen Abnahme der Erwerbskräfte im Verhältnis zur Anzahl der Rentner bewältigen (siehe auch IP/0
...[+++]0/1143² über die Mitteilung der Kommission über Zukunftssichere Renten).