4. legt der Kommission in diesem Zusammenhang nahe, gemäß Ziffer 17 der
Resolution 2199 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 12. Februar 2015 in Betracht zu ziehen, eine politikbereichsübergreifende Abteilung einzurichten, deren Aufgabe es wäre, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu verhindern und Maßnahmen dagegen umzusetzen, und die ein Referat umfasst, das sich eigens mit den als Kulturerbe eingestuften Kultur
gütern befasst, die seit dem 6. August 1990 aus dem Irak bzw. seit dem 15. März 2011 aus Syrien illegal
ausgeführt ...[+++] wurden; regt außerdem an, dass diese Abteilung einen koordinierten Ansatz für die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der nationalen Fahndungsdienste und die enge Zusammenarbeit mit der UNESCO und anderen internationalen Organisationen, wie dem Internationalen Museumsrat ICOM, dem Internationalen Komitee vom Blauen Schild (ICBS) des ICOM, Europol, Interpol, UNIDROIT (Internationales Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts), der Weltzollorganisation WZO, dem Internationalen Rat für Baudenkmäler und Kunststätten ICOMOS und der Internationalen Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut ICCROM, ausarbeitet, damit gemeinsam gegen den illegalen Handel vorgegangen werden kann;