Im dritten Teil des Klagegrunds führen die klagenden Parteien eine ungerechtfertigte Gleichbehandlung an, insofern in den angefochtenen
Bestimmungen nicht unterschieden werde zwischen den Flexi-Job-Arbeitnehmern, die im Dienst eines Arb
eitgebers mit einer Registrierkasse stünden, und den Flexi-Job-Arbeitnehmern, die im Dienst eines Arbeitgebers ohne Registrierkasse
stünden, während es sich um nicht vergleichbare Kategorien handele, die ungleich behande
...[+++]lt werden müssten.