Sollte sich herausstellen, dass die Teilobergrenze für Asien für die Finanzierungsoperationen in der Region und vor allem in den fünf Ländern, die künftig im Hinblick auf durch eine Garantieleistung der Gemeinschaft abgesicherte EIB-D
arlehen förderfähig sein würden, nicht ausreicht, oder sollte sich bei einer anderen Teilobergrenze ergeben, dass sie nicht auf die spezifischen Bedürfnisse in einigen anderen in Entw
icklung begriffenen Regionen zugeschnitten ist, könnte die Halbzeitüberprüfung des Beschlusses des Rates eine Gelegenheit f
...[+++]ür eine Anpassung schaffen.