Eine unterschiedliche Behandlung in Angelegenheiten, in denen die Gem
einschaften und die Regionen über eigene Zuständigkeiten verfügen, ist die mögliche Folge einer unterschiedlichen Politik, die aufgrund der Autonomie, die ihnen durch die Verfassung o
der kraft derselben gewährt wird, geführt werden kann. Es kann nicht davon
ausgegangen werden, dass ein solcher Unterschied an sich im Widerspruch zu den Artikeln
...[+++] 10 und 11 der Verfassung steht.