Dem früheren Mandatträger der Einrichtung, der weder Bediensteter de
r Dienststellen der Regierungen, noch Bediensteter einer der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaft unterstehenden Einrichtung ist, noch Anspruch auf irgendwelchen Urlaub hat, der ihm ermöglicht, wieder in seine vorhergehende Stelle eingesetzt zu werden, und der eine
günstige Bewertung erhalten hat und nicht für ein neues Mandat benannt wird, schlagen die Regierungen einen Sachverständigenvertrag vor, der mit d
...[+++]er Einrichtung abzuschliessen ist.