- Zugänglichkeit des Standorts Im Erlass vom 18. Okt
ober 2002 hatte die Regierung unterstrichen, dass der Standort neben der Autobahn E19-E42 liegt und, auch wenn er keine direkte Autobahnverbindung besitzt, die Zufahrt über ein kommunales Strassennetz und die RN50 hergestellt werden kann,
dass ein Schnellstrassenprojekt zwischen dem Autobahnanschluss Mons/Ghlin und der Route de Wallonie zur Umgehung von Ghlin, mit dem das Projekt verbunden werden könnte, im Sektorenplan eingetragen ist, das im Falle seiner Durchführung den Durchfahrtsverkehr durch das Wohngebiet begrenzen könnte, und
dass ...[+++] der Standort zudem eine gute Zugänglichkeit durch öffentliche Verkehrsmittel aufweist.