(7) Angesichts der unterschi
edlichen nationalen Regelungen für Staatenlose, Flüchtlinge mit anerkanntem Flüchtlingsstatus und Personen, die einen Paß oder ein Reisedokument vorlegen, das von einer
Gebietskörperschaft ausgestellt worden ist, die nicht von allen Mitgliedstaaten
als Staat anerkannt wird, können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob dieser Personenkreis der Visumpflicht unterliegt, wenn die Gebietskörperschaft nicht in d
...[+++]er genannten gemeinsamen Liste aufgeführt ist.