Insbesondere in Anwendung der Richtlinie über audiovis
uelle Mediendienste haben die Radio- und Fernseh- und Multiplattform-Anstalten des öffentlichen Rechts direkt und über die Europäische Union der Radio- und Fernsehaktivitäten schon seit vielen Jahren den Austausch von bewährten Verfahren und Instrumenten für das Monitoring der Programme für Minderjährige vorangetrieben, und trotzdem is
t auch dort, wo die redaktionelle Verantwortung klar ist, z. B. bei Fernsehsendungen, das Angebot an hochwertigen Programmen für diese Altersgruppe o
...[+++]ft begrenzt.