1. auf Leistungen und Entschädigungen, auf die sie aufgrund anderer belgischer
oder ausländischer Rechtsvorschriften oder aufgrund von Rechtsvorschriften, die auf das Personal einer internationalen öffentlichen Einricht
ung anwendbar sind, einen Anspruch erheben können und die begründet sind in einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit,
oder auf solche, die begründet sind in einer mangelnden
oder verminderten Selbständigkeit
oder in
...[+++]Artikel 1382 ff. des Zivilgesetzbuches betreffend die zivilrechtliche Haftung,