das Urteils des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. Se
ptember 2015 in der Rechtssache T-674/11, TV2/Danmark/Kommission, aufzuheben, soweit
damit der Beschluss 2011/839/EU der Kommission vom 20. April 2011 zu den Maßnahmen Dänemarks (Beihilfe C 2/03
) zugunsten von TV2/Danmark (1) insoweit für nichtig erklärt wird, als darin festgestellt wird, dass die Werbeeinnahmen der Jahre 1995 und 1996 sta
...[+++]atliche Beihilfen darstellen;