Die Rechtsmittelführerin habe Klage vor dem Gericht erhoben, mit der sie beantragt
habe, festzustellen, dass die Kommission es in rechtswidriger Weise unterlassen
habe, die Beurteilung g
esundheitsbezogener Angaben über pflanzliche Substanzen durch die EFSA einzuleiten, und hilfsweise, den Beschluss, keine Beurteilung g
esundheitsbezogener Angaben über pflanzliche Substanzen durch die EFSA ei
...[+++]nzuleiten, für nichtig zu erklären.