Zu Aktion 2.1, dem Europäischen Freiwilligendienst innerhalb der Gemeinschaft, heißt es in d
emselben Anhang der Rechtsgrundlage: "Die Gemeinschaft unterstützt transnationale Projekte v
on begrenzter Dauer (grundsätzlich zwischen drei Wochen und einem Jahr), die den Jugendlichen die aktive und individuelle Teilnahme an Aktivitäten ermöglichen, die den Bedürfnissen der Gesellschaft in den unterschiedlichsten Bereichen entsprechen und zugleich eine Erfahrung im Bereich der nicht formalen Bildung mit Blick auf den Erwerb sozialer und kultu
...[+++]reller Kenntnisse vermitteln.