Ziel der Richtlinie ist die Festlegung der Bedingungen, unter denen Familienmitglieder eines Drittstaatsan
gehörigen, der sich rechtmäßig im Gebiet eines Mitglie
dstaats aufhält und begründete Aussicht darauf hat, ein ständiges Aufenthaltsrecht zu erlangen, in diesen Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten können, und zwar mit dem Ziel, die Familiengemeinschaft aufrecht zu erhalten, unabhängig davon, ob die familiären Bindungen vor oder nach der Einreise des Zusammen
...[+++]führenden entstanden sind.