Um der Beschäftigung von Drittsta
atsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt vorzubeugen, sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, vor der Einstellung eines Drittstaatsangehörigen, einschließlich in Fällen, in denen der Drittstaatsangehörige für den Zweck eingestellt wird, um in einen anderen Mitgliedstaat im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen entsandt zu werden, zu prüfen, ob der Dritt
staatsangehörige im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder eines sonstigen Aufenthaltstitels ist, aus dem der rechtmäßige Aufenthalt i
...[+++]m Hoheitsgebiet des Einstellungsmitgliedstaats hervorgeht.