2. fordert nachdrücklich, dass jedem Abbau von Gesetzgebung eine stärkere Beachtung der Umsetzung gegenüberstehen muss; hebt hervor, dass Beschwerden ein
kostengünstiges und rationelles Instrument zur Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts sind, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass zumindest ein Teil der Ressourcen, die zuvor für die Erarbeitung von Gesetzgebung
und Folgemaßnahmen verwendet wurden, für die wirksame und korrekte Umsetzung bestehender europäischer Gesetzgebung in den verschiedenen Abteilunge
...[+++]n zur Verfügung gestellt werden, die sich mit Individualbeschwerden und Vertragsverletzungsverfahren befassen;