Die Befugnisübertragung verlängert sich stillschweigend um Zeiträume gleicher Länge , es sei denn, Das Organ, das Europäische Par
lament oder der Rat widersprechen ein internes Verfahren eingeleitet hat, um zu entscheiden, ob die Befugnisübe
rtragung widerrufen werden soll, ist bestrebt, das andere Organ und die Kommission innerhalb einer angemessenen Frist vor der endgültigen Entscheidung zu unterrichten und dabei die übertragenen Befugnisse, die gegebenenfalls widerrufen werden, zu nennen und etwaige Gründe für den Widerruf anzugeben.
...[+++] einer solchen Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums .