(l) eine Überarbeitung der Regeln für die Verfahren zur Ergreifung von Voll
streckungsmaßnahmen (derzeit besteht eine gewisse Verwirrung zwischen Rechtsakten und Vollstreckungsmaßnahmen im engeren Sinne),
die die Kommission trifft, entweder weil sie von vornherein zuständig ist oder weil ihr vom Rat die Befugnis übertragen worden ist, damit dem Parlament zumindest in den Bereichen, die Gegenstand des Mitentscheidungsverfahrens sind, eine im Vergleich zum Rat gleichwertige Rolle zukommt; eine Vereinfachung des Komitologieverfahrens ist
...[+++] wünschenswert;