Zum Abschluss und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen werden im Bericht einige Empfehlungen zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission gegeben und der Rat wird aufgefordert, sich an einer separaten trilateralen Vereinbarung mit dem Parlament und der Kommission mit dem Ziel zu beteiligen, einige bereits in der interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtssetzung“, der bilateralen Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem Ministerrat u
nd teilweise in der Rahmenvereinbarung dargelegten technischen Fragen weiter zu en ...[+++]twickeln.