Obwohl die Mitgliedstaaten in nahezu allen Richtlinien,
angefangen bei der Rahmenrichtlinie aus dem Jahre 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitneh
mer bei der Arbeit, ausdrücklich aufgefordert wurden, der Kommission Bericht über die praktische Durchführung der Bestimmungen dieser Richtlinien zu erstatten und dabei auf die Standpunkte der Sozialpartner einzugehen, ist doch allgemein bekannt, dass einige Mitgliedstaaten die ents
prechenden Berichte ...[+++]nicht vorgelegt haben.