Die Beihilfenkontrolle bei Regionalbeihilfen soll in erster Linie die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der regionalen Entwicklung ermöglichen und sicherstellen, dass in den Mitg
liedstaaten gleiche Rahmenbedingungen bestehen. Dadurch soll zum einen verhindert werden, dass die Bemühungen der Mitgliedstaaten, Unternehmen für Standorte in benachteiligten Gebieten in der Union zu gewinnen oder dort zu halten, in einen Subventionswettlauf münden; zum anderen sollen die Auswirkungen der Regionalbeihilfen auf Handel und Wettbewerb auf das erforderliche Minimum beschränkt werden
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